COVID19 – Update des TTCO
9. Juni 2020Ottenbronner Dritte unterliegt deutlich im Lokalderby – Die Jugend startet erfolgreich in die Saison
21. September 2020COVID 19 – Regieanweisungen für die Bundesspielklassen
Die Vorstandschaft informiert im Folgenden über die nun vorliegenden Regieanweisungen für Mannschaftskämpfe. Diese Anweisungen umfassen im Wesentlichen die Schutzkonzepte, die von allen aktiven Spielteilnehmern in der kommenden Saison (2020/2021) zu beachten und einzuhalten sind, sowie die Änderungen in Bezug auf das Spielsystem an sich. Die für den Spielbetrieb wesentlichen Punkte greifen wir in diesem Beitrag kurz auf, verweisen allerdings auf die ausführliche Version der Regieanweisungen und fügen die vom DTTB angehängte Datei hier ebenfalls hinzu (s. Verlinkung zu Beginn dieses Beitrages „COVID 19 – Regieanweisungen für die Bundesspielklassen„).
Spielsystem: die Mannschaftskämpfe der in den BSK zur Anwendung kommenden Spielsysteme werden in der Vorrunde 2020/2021 ohne Doppel ausgetragen!
- In der Folge werden alle Einzel gespielt, d. h. der Mannschaftskampf endet nicht beim Erreichen des Siegpunktes, sondern nach Austragung des letzten Einzels gemäß Spielsystem(Anm.: click-TT wird aktuell auf den «Doppelverzicht» vorbereitet).
- Das Ergebnis des Mannschaftskampfes reicht dann im 6er-Paarkreuzsystem und im Werner-Scheffler-System von 12:0 bis 6:6, sowie im Bundessystem von 8:0 bis 4:4 –bei unvollständigem Antreten beider Mannschaften unter Abzug der nicht zur Austragung kommenden Einzel.
- Die Wertung des Mannschaftskampfes bleibt unverändert: Für einen Sieg erhält die Mannschaft zwei Pluspunkte, die unterlegene Mannschaft zwei Minuspunkte. Bei unentschiedenem Ausgang erhält jede Mannschaft einen Plus-und einen Minuspunkt.
Für alle Personen(auch Spieler/innen!), die in der jeweiligen Situation nicht selbst spielen, sich aber in der Halle aufhalten, gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern. Außerhalb des eigenen Sporttreibens ist in jedem Fall ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Hiermit sind folgende organisatorische Auswirkungen für die BSK verbunden:
- An den Stirn-oder Längsseiten der Spielfelder ist für jede Mannschaft ein mit einem Ab-stand von mind. 1,5 mzu weiteren Personen abgetrennter Bereich auszuweisen, in dem sich die Mannschaftsbänke (Abstand der Spieler/innen auf den Mannschaftsbänken 1,5 m) oder besser Stühle im Abstand von je 1,5 m befinden.
- Die Vereine werden gebeten, das Funktionsteam (Trainer, Betreuer, Physiotherapeuten etc) rund um die Mannschaften so klein wie möglich zu halten. Als Richtgröße für die Anzahl an Spieler*innen und Personen des Funktionsteams gilt Mannschaftssollstärke plus 3. Ist die Anzahl an gleichzeitig in der Halle zugelassenen Personen durch behördliche Vorgaben stark begrenzt, so ist der Gastverein im Vorfeld des Mannschaftskampfes vom Heimverein hierüber frühzeitig zu informieren.
- Beim Aufbau der Spielräume (Spielboxen) ist das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m hinsichtlich des Abstands der Umrandungen bis zu ersten Stuhl-/Tribünenreihe zu beachten (ggf. ist die 1. Stuhl-/Tribünenreihe auch freizulassen).
- Trainer/innen und ggf. Betreuer*innen tragen einen Mund-Nase-Schutz.
- Der Tisch für den OSR ist mit einem Abstand von mindestens 1,5 m zu übrigen Personen zu positionieren. Alternativ kann in Einzelfällen auch eine Plexiglaswand als Trennung installiert werden. Gleiches gilt auch für Tische weiterer in die organisatorischen Rahmenbedingungen der Mannschaftskämpfe involvierter Personen wie z. B. Hallensprecher, Live-Ticker-Bediener etc. zu berücksichtigen.
- Im Zuge der während eines Mannschaftskampfes seitens der Vereinsvertreter/in, Mannschaftsführer/in, Spieler/innen, Hallensprecher/in etc. erfolgenden Kommunikation mit dem OSR (z. B. bei der Abgabe der Mannschaftsaufstellung, der Vorlage der genehmigten Werbung in den Bundesligen, der Abgabe von Schlägern für Schlägertests, der Abgabe von Protesten, der Kommunikation zwischen Hallensprecher/in und OSR/in, des Unterschreibens der Mannschaftsführer/innen auf dem Spielbericht etc.) ist von allen Beteiligten ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
- Schiedsrichter (gilt sowohl für Mannschaftskämpfe, in denen SR mit gültiger Lizenz eingesetzt sind, als auch für Mannschaftskämpfe, bei denen die Mannschaften die Schiedsrichter stellen) und Schiedsrichter-Assistent (sofern in jeweiliger Spielklasse im Einsatz) tragen einen Mund-Nase-Schutz.
- Für jede/n einzelne/n Schiedsrichter/in ist in den Bundesligen für den Zeitraum, in denen er/sie nicht selbst am TT-Tisch im Einsatz ist,vom Heimverein ein separater Tisch zur Verfügung zu stellen, der unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes zu positionieren ist.
- Die in den Bundesligen (mit Ausnahme der 3. BL Damen) verpflichtende Vorgabe eines mit Musik unterlegten Einmarsches beider Mannschaften wird für die Vorrunde 2020/2021 aufgehoben. Die Entscheidung, ob vor Beginn der Begrüßung ein mit Musik unterlegter Einmarsch der Mannschaften stattfindet, trifft der jeweilige Heimverein. Sollte ein Einmarsch stattfinden, dann haben die einlaufenden Personen das Abstandsgebot zu wahren und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Bei der Begrüßung/Vorstellung der beiden Mannschaften, sowie des Oberschiedsrichter/in und der Schiedsrichter/innen ist das Abstandsgebot zu berücksichtigen und von allen Beteiligten ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Keine Aktionen der Spieler/innen mit Zuschauern wie Selfies, Autogramme etc.
Es grüßt herzlich
Eure Vorstandschaft